Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
der Firma W. Streker Natursaft GmbH, Daimlerstraße 6, D-71546 Aspach betreffend Belieferung von gewerblichen Kunden in Deutschland
mit Fruchtgetränken als Handelsware zum gewerblichen Weiterverkauf
-Fassung 01.08.2022-
I. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen gewerblichen Kunden (nachfol- gend „KUNDE(N)“) und uns künftig geschlossenen Einzelverträge über Lieferung von durch uns herge- stellten und abgefüllten Fruchtgetränken, die der KUNDE vertriebs- und transportfertig als Handels- ware zum gewerblichen Weiterverkauf bezieht und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung wei- terveräußert. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
(2) Gegebenenfalls bestehende abweichende Bedingungen des KUNDEN, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des KUNDEN eine Bestellung des KUNDEN vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem KUNDEN und uns als Bestandteil einer Rahmenabsprache oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelkaufvertrag („Bestellung“) mit ausschließlicher Be- deutung für diese(n) und gegebenenfalls Geltungsvorrang getroffen werden, sind in der Rahmenab- sprache beziehungsweise als Absprache zum Einzelkaufvertrag niedergelegt; sie gelten ergänzend und bei Abweichung von den vorliegenden Verkaufsbedingungen mit Vorrang.
II. Vertragsschluss; Preise, Zahlungsbedingungen; Produktverantwortung; Erfüllungsort
(1) Jeder Einzelkaufvertrag zwischen dem KUNDEN und uns kommt auf der Grundlage unserer aktuell gültigen Preisliste und des dort dargestellten Lieferprogramms durch entsprechende Bestellung sei- tens des KUNDEN und deren Annahme auf unserer Seite zu Stande.
(2) Für alle Kaufabschlüsse gelten die in der aktuell gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise, sofern sich nichts Abweichendes aus Rahmen- oder Einzelabsprachen ergibt.
Zu den Produktpreisen treten die in der Preisliste ausgewiesenen einschlägigen Pfandbeträge für Mehrwegverpackungsmaterialien (Flaschen, Flaschen-Kunststoffkästen) sowie für Transporthilfen (Eu- ropaletten) hinzu. Vom KUNDEN gezahlte Pfandbeträge erstatten wir bei Leergutrückgabe, schaden- freie Beschaffenheit und Wiederverwendungseignung vorausgesetzt, entsprechend dem Umfang des zurückgenommenen Leergutes. An Pfandgut kann der KUNDE kein Eigentum erwerben.
Unsere Preise verstehen sich für vertriebsfertige, in den einschlägigen Gebindegrößen zusammenge- fasste und transportfertig auf Paletten gepackte Ware frei auf unserem Betriebsgelände 71546 Aspach beladenes Transportfahrzeug. Bei Abholung durch den KUNDEN oder auf Veranlassung des KUNDEN leisten wir die Verladung der Ware auf das bereitgestellte Transportfahrzeug.
Bei Verbringung der Ware durch uns zum KUNDEN gilt: (a) Soweit der Transport im Rahmen und im räumlichen Bereich unserer regelmäßigen Lkw-Touren erfolgen kann, leisten wir den Transport ohne gesonderte Entgeltberechnung; (b) Liegt die Lieferadresse des KUNDEN außerhalb des Bereichs un- serer Lkw-Touren, berechnen wir ein (mehr)entfernungsabhängiges Transportentgelt, dessen Höhe wir mit dem KUNDEN in jedem Einzelfall individuell, auch in Abhängigkeit vom Umfang der jeweiligen Gesamtliefermenge und des konkreten Auftragswertes, absprechen.
(3) Alle in der Preisliste ausgewiesenen Preise und sonstigen Entgelte enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in Rech- nung gestellt und gesondert ausgewiesen. Zur Rechnungsstellung sind wir ab dem Tag der Lieferung berechtigt.
(4) Lieferrechnungen sind, sofern von uns mit dem KUNDEN nichts Abweichendes vereinbart ist, inner- halb 7 (sieben) Kalendertagen ab Rechnungsdatum in fakturierter Höhe ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn wir über den Betrag verfügen können. Erfüllungsort für Zah- lungen ist unser Geschäftssitz 71546 Aspach beziehungsweise der Sitz der in unserer Rechnung als Bankverbindung ausgewiesenen Bank(en). Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Verzugszins 9 % über Basiszinssatz). Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der KUNDE nur be- rechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind.
(5) Von uns hergestellte und gelieferte Produkte (Fruchtgetränke) entsprechen in Beschaffenheit und Ausstattung dem im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geltenden nationalen Recht und EU-Ge- meinschaftsrecht und sind somit in Deutschland verkehrsfähig. Die Voraussetzungen für gegebenen- falls erwogenen rechtskonformen Vertrieb außerhalb Deutschlands hat der KUNDE in ausschließlich eigener Verantwortung zu prüfen. Im Zusammenhang damit wird der KUNDE vorsorglich davon unter- richtet, dass wegen der besonderen Produkthaftungsverhältnisse in USA und Kanada im Hinblick auf hierzu nicht bestehenden angemessenen Herstellerversicherungsschutz auf unserer Seite ein Export von durch uns gelieferter Ware in diese Länder unzulässig ist.
(6) Erfüllungsort für Warenlieferung ist in jedem Fall die an unserem Geschäftssitz 71546 Aspach ge- legene Betriebsstätte. Mit transportfertiger Verladung liefergegenständlicher Ware an dieser Stelle geht die Gefahrtragung für die Ware auf den KUNDEN über. Dies gilt auch, wenn die Ware durch uns zum KUNDEN verbracht wird.
III. Eigentumsvorbehalt
(1) An gelieferter Ware behalten wir uns bis zu deren vollständiger Bezahlung das Eigentum vor.
(2) Vorbehaltsware hat der KUNDE mit verkehrsüblicher Sorgfalt zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Sturm-, Diebstahl- und Elementarrisikoschäden zu versichern.
(3) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern.
(4) Bei Zahlungsverzug oder drohender oder gegebener Insolvenz des KUNDEN sind wir berechtigt,
nach Rücktrittserklärung vom Vertrag die Vorbehaltsware herauszuverlangen und zurückzunehmen.
IV. Sachmängelhaftung; Haftung auf Schadensersatz
(1) Ansprüche des KUNDEN wegen Mängeln an gelieferter Ware bestehen nur, wenn der KUNDE sei-
nen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.
(2) Für Sachmängel haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass Ansprü- che nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der liefergegen- ständlichen Ware bestehen.
(3) Auf Schadensersatz haften wir wie folgt:
(3a) Für vom Produkthaftungsgesetz umfasste Schäden haften wir gemäß diesem Gesetz und unab- hängig von anderen Bestimmungen und Regelungen;
(3b) Unabhängig von der Haftung gemäß Abschnitt (3a) haften wir für durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig durch Mangelhaftigkeit der Kauf- ware oder durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung einer anderen vertraglichen Pflicht verur- sachte Körperschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person), Sach- schäden und/oder Vermögensschäden nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, bei Sach- und/oder Vermögensschäden in Fällen einfacher Fahrlässigkeit jedoch beschränkt nach näherer Maß- gabe von nachfolgendem Abschnitt (3c);
(3c) Handelt es sich im Fall (3b) bei dem verursachten Schaden ausschließlich um einen Sach- und/oder Vermögensschaden und ist dieser allein durch einfache Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzli- chen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen verursacht, ist unsere Haftung nur gegeben, wenn die Fahrlässigkeit sich auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bezieht und es sich bei dem verursachten Schaden um einen vorhersehbaren vertragstypischen Schaden handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist dabei gegeben, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver- trages überhaupt erst ermöglicht und wenn der KUNDE auf deren Einhaltung vertraut und vertrauen darf.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für die persönliche Haftung unserer ge- setzlichen Vertreter, angestellten und freien Mitarbeiter sowie aller sonstigen Erfüllungsgehilfen. Sachlich gilt die Haftungsbeschränkung für Schadensersatzansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, jedoch nicht für eine gegebenenfalls in Frage kommende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Von jeglicher Sachmängelhaftung und Schadensersatzhaftung ausgenommen ist die Konformität von Produkt und Produktausstattung mit den einschlägigen rechtlichen Anforderungen in einem Land außerhalb Deutschlands.
V. Besonderer Haftungsausschluss
(1): Streker haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Er- eignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, behördliche Eingriffe, kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Verzögerungen in der Anlieferung von Energie- und Rohstoffen, Arbeitskämpfe, insbesondere Streik und Aussperrung) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
(2): Ein solches Ereignis stellt auch die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen Vorlieferantendes Lieferanten dar, wenn Streker diese jeweils nicht zu vertreten hat und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Besteller abgeschlossen hatte.
(3): Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich ma- chen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Streker zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leis- tungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Streker wird den KUNDEN über solche Ereignisse unverzüg- lich informieren und zugleich die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
VI. Preisanpassung bei laufenden Verträgen (Preisgleitklausel)
(1): Vorbemerkung: Unsichere Rohwaren- und Energiemärkte und die seit Jahren gestörten nationalen und internationalen Lieferketten führen unmittelbar zu Beschaffungsschwierigkeiten, internationaler Rohstoffverknappung, Verzögerungen in den Lieferketten und plötzlich wachsendem Bedarf. Das alles hat unmittelbare Auswirkungen auf die Planbarkeit von Preisen unternehmerischer Leistungen.
(2): Vereinbarung: Damit trotz der großen Unsicherheit Verträge geschlossen werden können, wird hier folgende Preisgleitklausel vereinbart:
Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vereinbarten Preise für die vertragsgegenständlichen Leis- tungen (insbesondere durch gestiegene Kosten für Rohware, Logistik oder Energie) zum Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 10% Prozent steigen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Leistungen an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen.
VII. Gerichtsstand
Sofern der KUNDE Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz 71546 Aspach Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an seinem gegebenenfalls abweichenden Wohnsitzgericht zu verklagen.